Sommerzeit war wieder mal für alle Tümpelzeit!Aber immer wieder kommt die Frage auf: “Ist Tümpeln überhaupt erlaubt?”. Viele denken, Wasserflöhe und Hüpferlinge gehören zum Allgemeingut und jeder darf darüber verfügen...Weit gefehlt Jungs!In einigen Bundesländern ist eine Erlaubnis für 10,-€ beim Fischereiamt fällig...In Thüringen und Bayern reicht aber die Erlaubnis des Fischereiberechtigten aus (also der Eigentümer . oder der Pächter).